Wir
möchten Ihnen auf diesen Seiten den Begriff
Verkehrsdienst näher bringen und Ihnen
erklären, welche Aufgaben sich hinter diesem
Begriff verbergen.
Wozu Verkehrsdienste ?
Durch
das immer stärker werdende Verkehrsaufkommen
auf unseren Straßen gehört die Warnung des
fließenden Verkehrs vor Unfall-, Einsatz-
oder Gefahrenstellen zu lebenswichtigen
Maßnahmen.
Wirft man einmal einen Blick in die
Statistiken, kann man sehr gut erkennen,
dass es durch bestehende Unfälle oftmals zu
schweren Folgeunfällen kommt, sei es durch
"Gaffer" oder aber durch nicht oder nur
unzureichende Absicherung der bestehenden
Unfallstelle.
Wer von den Rettungsdienst- und
Feuerwehrangehörigen kennt nicht die eigenen
Erfahrungen mit schlecht oder gar nicht
abgesicherten Einsatzstellen?
Wer lässt seine "eigentlichen" Aufgaben
ruhen, nur um die Unfallstelle
"abzusichern"?
Wer hat sich nicht schon einmal die
nachfolgenden Fragen gestellt:
Was passiert eigentlich, wen mir jemand
in mein Einsatzfahrzeug fährt?
Bin ich dann noch sicher?
Kann ich dann noch sicher an der
Einsatzstelle arbeiten?
Dann gibt es immer noch eine Menge Unfälle,
bei denen Passanten Hilfe leisten wollten
und selber zu Schaden kamen, durch eben noch
nicht oder schlecht kenntlich gemachte
Unfallstellen. Leider zeigt die Erfahrung,
daß es schon nach der Führerscheinprüfung an
lebenswichtigen Kleinigkeiten hapert: das
Warnblinklicht an einem Pannen- oder
Unfallfahrzeug wird oft noch eingeschaltet.
Selbst wenn das Warndreieck noch aufgestellt
wird, wird der zum Teil lebensrettende
Abstand von 100 Metern auf Autobahnen oft
unterschritten (der Abstand zwischen zwei
Begrenzungspfosten beträgt 50 Meter).
Hier setzen die Verkehrdienste als Vereine
an.
Mit Sicherungsfahrzeugen wird auf Staus,
Unfälle und Gefahrstellen rechtzeitig und
wirksam hingewiesen.
Wir
leisten ausschließlich unendgeldliche Hilfe
gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zur
Hilfeleistung:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr
oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies
erforderlich und ihm den Umständen nach
zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche
eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer
wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe bestraft." (§ 323c StGB)
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