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Bundesverband Verkehrsdienst e.V.

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:. Verkehrsdienst


Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten den Begriff Verkehrsdienst näher bringen und Ihnen erklären, welche Aufgaben sich hinter diesem Begriff verbergen.

Wozu Verkehrsdienste ?
 

Durch das immer stärker werdende Verkehrsaufkommen auf unseren Straßen gehört die Warnung des fließenden Verkehrs vor Unfall-, Einsatz- oder Gefahrenstellen zu lebenswichtigen Maßnahmen.
Wirft man einmal einen Blick in die Statistiken, kann man sehr gut erkennen, dass es durch bestehende Unfälle oftmals zu schweren Folgeunfällen kommt, sei es durch "Gaffer" oder aber durch nicht oder nur unzureichende Absicherung der bestehenden Unfallstelle.

Wer von den Rettungsdienst- und Feuerwehrangehörigen kennt nicht die eigenen Erfahrungen mit schlecht oder gar nicht abgesicherten Einsatzstellen?
Wer lässt seine "eigentlichen" Aufgaben ruhen, nur um die Unfallstelle "abzusichern"?
Wer hat sich nicht schon einmal die nachfolgenden Fragen gestellt:
Was passiert eigentlich, wen mir jemand in mein Einsatzfahrzeug fährt?
Bin ich dann noch sicher?
Kann ich dann noch sicher an der Einsatzstelle arbeiten?


Dann gibt es immer noch eine Menge Unfälle, bei denen Passanten Hilfe leisten wollten und selber zu Schaden kamen, durch eben noch nicht oder schlecht kenntlich gemachte Unfallstellen. Leider zeigt die Erfahrung, daß es schon nach der Führerscheinprüfung an lebenswichtigen Kleinigkeiten hapert: das Warnblinklicht an einem Pannen- oder Unfallfahrzeug wird oft noch eingeschaltet. Selbst wenn das Warndreieck noch aufgestellt wird, wird der zum Teil lebensrettende Abstand von 100 Metern auf Autobahnen oft unterschritten (der Abstand zwischen zwei Begrenzungspfosten beträgt 50 Meter).

Hier setzen die Verkehrdienste als Vereine an.
Mit Sicherungsfahrzeugen wird auf Staus, Unfälle und Gefahrstellen rechtzeitig und wirksam hingewiesen.

 

Wir leisten ausschließlich unendgeldliche Hilfe gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zur Hilfeleistung:

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." (§ 323c StGB)

 


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